7 Wir übernehmen die Wohnungssuche für 60+/Senioren • persönliche Begleitung zu den Besichtigungsterminen • Organisation des Umzugs • An/Ummeldung von Strom, Telefon, Internet, KFZ u.v.m. Tel: 040-38 66 16 49 www.platinum-relocation-hamburg.de • Individuelle Suche nach altersgerechten Immobilien, Betreutes-/Servicewohnen, Residenzen etc. H Ö R G E R Ä T E Die Adresse für erstklassiges Hören auric Hör- und Tinnitus-Zentrum Norderstedt Öffnungszeiten: Mo. - Fr.:09.00 bis 13.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Ohechaussee 19 22848 Norderstedt Telefon (040) 31 10 89 50 norderstedt@auric-hoercenter.de • Weiterhin werden auch Ehegattensplitting, Son- derausgaben oder außerge- wöhnliche Aufwendungen nicht mehr steuerbegünsti- gend angerechnet, so dass es sogar zu erheblichen Nach- zahlungen kommen kann. Eine praktische Lösung gibt es aber auch und zwar, wenn die Rentenberechtigten und gleichzeitig Steuerpflichtigen einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. So kommt ihnen der steuerliche Grundfrei- betrag weiterhin zugute – voraus- gesetzt, dass die unbeschränkte Steuerpflicht vom Finanzamt auch gewährt wird. Gleich doppelt an den Fiskus zahlen – auch das kann zum Thema werden, denn in wenigen ausländischen Staaten sind die Rentenberechtigten direkt im Wohnsitzland, das heißt im Ausland selbst, steuerpflichtig. Mit Ländern wie etwa Spanien, Schweiz, Portugal oder USA bestehen aber sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Da- nach darf Deutschland die Renten nicht mehr besteuern, wenn sie bereits am Auslandswohnsitz besteuert werden. Erforderlich ist, dass 90 Prozent des Einkommens des Rentenberechtigten im Ausland der deutschen Einkom- menssteuer unterliegen oder das Einkommen, das nicht unter die deutsche Einkommenssteuer fällt, geringer ist als € 8.004,–. Dem DBA zufolge müssen Bezieher einer gesetzlichen Rente in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Niederlande, Österreich und Polen leben. Wer in Spanien, Schweiz, den USA oder in Griechenland lebt, muss dagegen keine Steuern in Deutschland zahlen. Nicht immer geht die Riester-Rente drauf Auch bei der Riester-Rente, mit der viele Menschen privat für ihr Alter vorsorgen, hat es in den letzten Jahren Ver- besserungen gegeben: Bis 2010 mussten die Zulagen und Steuervergünstigungen bei einer Verlegung des Wohn- sitzes ins Ausland komplett zurückgezahlt werden. Dies hat sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs positiv verändert, denn seitdem können Arbeitnehmer und Rentner die erhaltene Riesterförderung behalten, wenn sie ins EU-Ausland umziehen. Das gilt nicht nur für EU-Länder, sondern auch für Island oder Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, aber kein EU-Mitglied sind. Auswanderer, die ihren Wohnsitz dagegen dauerhaft in die Schweiz, nach Thailand, in die Türkei oder die USA verlegt haben, müssen die gesamte Riester-Förderung zurückzahlen. Infos zur Pflege und Beratungsstellen Solange es einem älteren Menschen im Ausland gut geht, ist meist alles wunderbar. Wird er zum Betreuungs- oder Pflegefall, dann kann der Auslandsaufenthalt teuer werden. Ein Pflegeplatz am aus- ländischen Wohnsitz ist oftmals teurer als hierzulande und die Pflegeversicherung muss für abtrünnige Versi- cherte nur ein geringeres Pflegegeld zahlen. Nach einem im Jahr 2012 erfolgten Urteil des Europäischen Gerichts- hofs haben Pflegebedürftige im Ausland nicht einmal Anspruch auf Pflegesachleistungen, wie etwa häusliche Pflege. Pflegebedürftige in Deutschland, welche sich zu Hause durch einen Pflegedienst versorgen lassen, haben darauf Anspruch. Ob man seine Zelte im Al- ter im Ausland aufschlägt, muss der Einzelne für sich selbst abwägen. Informati- onen bekommt man zum Beispiel bei Botschaf- ten, bei der Caritas, der Pflege- und Kranken- versicherungsanstalt, Beratungsstellen der Rentenversicherung so- wie, was die Steuern be- trifft, beim Finanzamt Neubrandenburg als der zentralen Behörde für Auslandsrenten. Alexandra Petersen © SeMa Eine praktische Lösung gibt es aber auch und zwar, wenn die Rentenberechtigten und gleichzeitig Steuerpflichtigen einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. So kommt ihnen der steuerliche Grundfrei- betrag weiterhin zugute – voraus- gesetzt, dass die unbeschränkte Steuerpflicht vom Finanzamt auch positiv verändert, denn seitdem können Arbeitnehmer und Rentner die erhaltene Riesterförderung behalten, wenn sie ins EU-Ausland umziehen. Das gilt nicht nur für EU-Länder, sondern auch für Island oder Norwegen, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, aber kein EU-Mitglied sind. Auswanderer, die ihren Wohnsitz dagegen dauerhaft in die Schweiz, nach Thailand, in die Türkei oder die USA verlegt haben, müssen die gesamte Riester-Förderung zurückzahlen. Infos zur Pflege im Ausland gut geht, ist meist alles wunderbar. Wird er zum Betreuungs- oder Pflegefall, dann kann der Ob man seine Zelte im Al ter im Ausland aufschlägt, muss der Einzelne für sich selbst abwägen. Informati- onen bekommt man zum Beispiel bei Botschaf-Beispiel bei Botschaf-Beispiel bei Botschaf ten, bei der Caritas, der - versicherungsanstalt, ... und das Leben nochmal genießen ... ... aber trotzdem auf allesvorbereitet sein! Tel: 040-38661649 Telefon (040) 31108950