6 voller Höhe im Ausland und zwar egal, wie der Wohnsitz, also das Land in dem man lebt, ist oder welche Staatsange- hörigkeit man hat. Daher betreffen die Rentenzahlungen ohne Kürzungen sowohl deutschstämmige Rentner als auch EU-Ausländer und Menschen aus Ländern, mit de- nen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Seit einer wichtigen Gesetzesänderung im Oktober 2013 wird die Rente nicht mehr um 30 Prozent gekürzt, wenn Staatsangehörige mit Rentenansprüchen in Deutschland in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen le- ben. Durch die Gesetzesnovelle wurde diese Ungerech- tigkeit behoben und alle Rentner seitdem gleichgestellt. Weiterhin gesetzlich kranken- versichert oder nicht Auch die Abwicklung der Krankenversicherung ist inner- halb der EU unproblematisch, denn hier gilt der folgende Grundsatz: • Wer seine Einkünfte nur aus der deut- schen Rentenversicherung bezieht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversiche- rung. Das gleiche gilt, wenn das Land mit Deutschland ein Sozialversicherungsab- kommen hat. Ist das nicht der Fall, muss man sich privat versichern. • Bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland kann man aber vor einem Problem stehen, denn der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist versperrt, so dass man privat versichert bleiben muss – ein in Deutschland für Ältere oftmals teures Vergnügen. • Gegen Zahlung eines geringen Bei- trags wird die Mitgliedschaft in der Versicherung aufrechterhalten, ohne dass man während dieser Zeit Leis- tungsansprüche hat. Auswandern kann teure Folgen haben Trotz der positiven Entwicklung bei der Rentenauszah- lung und der Krankenversicherung können Auslands- rentner unter Umständen finanzielle Nachteile haben und sollten Folgendes beachten: Bei Rentenzahlungen auf ausländische Konten können hohe Überweisungs- kosten anfallen. Diese werden nämlich immer vom Ren- tenempfänger getragen. Außerdem entstehen auch durch Währungsumrechnungen manchmal recht hohe Folge- kosten, die bei Verlusten von drei bis sechs Prozent auf die Rentensumme liegen. Dagegen hilft ein praktischer Vorgang: Wer seine Rentenzahlung auf ein Girokonto in Deutschland überweisen lässt, der kann seine Rente per Kreditkarte (oder EC-Karte) im Ausland abheben. Geldautomaten finden sich schließlich überall auf der Welt. Gebühren für das Abheben im Ausland liegen bei Banken und Sparkassen bei rund fünf Euro pro Trans- aktion, während Direktbanken günstiger sind oder oft keine Gebühren nehmen. Auch ganz wichtig: Sofern eine zusätzliche Automatengebühr vom Automatenbetreiber erhoben wird, kann man sich diese Kosten erstatten las- sen. Einfach nach dem Geldabheben eine E-Mail an die Hausbank schreiben, dass eine lokale ATM-Gebühr an- gefallen ist. Innerhalb von wenigen Tagen sollte das Geld dann wieder erstattet werden. Oder man richtet sich neben dem hei- mischen Konto noch ein lokales Bankkonto am neu- en Wohnort ein. Wer dann sein Geld zwischen beiden Konten transferiert, der kann hohe Abhebungsgebühren und Verluste durch Umrech- nungen reduzieren. Vorsicht beim Umgang mit dem Fiskus Sobald Renten- und Kontenhür- den genommen sind, sollte man sich mit den Steuern beschäf- tigen. Folgender Fakt ist dabei wichtig: Hat der aus Deutschland stammende Rentenberechtigte ei- nen Wohnsitz im Ausland und ist weniger als 183 Tage im Jahr hier- zulande anwesend, dann gilt der Rentenberechtigte nur als beschränkt steuerpflichtig. Das kann einige negative Folgen haben: • Mit dem Umzug ins Ausland entfällt der für hiesige pensionierte Steuerpflichtige zu 100 Prozent bestehende Grundfreibetrag von € 8.004,–. Die Rente wird daher be- reits ab dem ersten Euro voll besteuert. Aufgrund meiner 20-jährigen Berufserfahrung und meiner damit verbundenen guten Marktkenntnisse erhalten Sie eine realistische Werteinschätzung Ihrer Immobilie! Auf Wunsch bin ich Ihnen beim Verkauf oder bei derVermietung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung behilflich. Yvonne Ackermann Immobilienmanagement Hohenbergstedt 24 • 22395 Hamburg Telefon: 040/33 36 79 22 E-Mail: huus4you@email.de • www.huus4you.de Yvonne Ackermann – Ihre Maklerin mit Herz für Hamburg - Schleswig-Holstein - Niedersachsen Kontaktieren Sie mich gern,um einen persön- lichen Kennenlerntermin zu vereinbaren. Ich freue mich auf Sie!!! halb der EU unproblematisch, denn hier gilt • Wer seine Einkünfte nur aus der deut- schen Rentenversicherung bezieht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversiche- rung. Das gleiche gilt, wenn das Land mit Deutschland ein Sozialversicherungsab- kommen hat. Ist das nicht der Fall, muss • Bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland kann man aber vor einem Problem stehen, denn der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist versperrt, so gefallen ist. Innerhalb von wenigen Tagen sollte das Geld dann wieder erstattet werden. Oder man richtet sich neben dem hei mischen Konto noch ein lokales Bankkonto am neu en Wohnort ein. Wer dann sein Geld zwischen beiden Konten transferiert, der kann hohe Abhebungsgebühren und Verluste durch Umrech nungen reduzieren. Vorsicht beim Umgang mit dem Fiskus Sobald Renten- und Kontenhür den genommen sind, sollte man sich mit den Steuern beschäf tigen. Folgender Fakt ist dabei wichtig: Hat der aus Deutschland stammende Rentenberechtigte ei nen Wohnsitz im Ausland und ist weniger als 183 Tage im Jahr hier zulande anwesend, dann gilt der Teure Folgen schon vor demAuswandern beachten ... Telefon: 040/33367922